Das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Missbrauch von Befristungen im öffentlichen Dienst wurde von Tausenden von befristet Beschäftigten mit Hoffnung aufgenommen, obwohl es das Gesetz an sich nicht ändert. Wer nachweisen kann, diesen Missbrauch erlitten und ein Auswahlverfahren für eine feste Stelle bestanden zu haben, ohne einen Platz erhalten zu haben, könnte fest angestellt werden, allerdings nur, wenn er vor Gericht zieht. Es wird eine Flut von Klagen erwartet, die eine massive Verrechtlichung auslöst, von der aktive, ausgeschiedene und pensionierte befristet Beschäftigte betroffen sind.
Technische Entwicklung: der gerichtliche Algorithmus, der die Forderungen bearbeiten wird ⚖️
Das Urteil ist kein automatischer Pflaster auf das System, sondern eine Anweisung für die Richter. Der Schlüssel liegt in Artikel 70 des EBEP und der Richtlinie 1999/70/EG, die missbräuchliche Befristungen verbieten. Die Gerichte müssen von Fall zu Fall prüfen, ob ein Missbrauch vorlag, was die Überprüfung von Verträgen, Ausschreibungen und Auswahlverfahren bedeutet. Dies wird eine massive Arbeitsbelastung für die bereits überlasteten Verwaltungsgerichte verursachen. Es wird erwartet, dass die Betroffenen detaillierte Dokumentenvorlagen einreichen, um das Bestehen von Auswahlverfahren ohne Erhalt einer Stelle nachzuweisen, eine nach dem Obersten Gerichtshof unerlässliche Voraussetzung.
Die Verwaltung: wo das Temporäre ewiger ist als eine Star-Wars-Saga 🎬
Die öffentliche Verwaltung nutzt die Befristung seit Jahrzehnten, als wäre sie ein unbefristeter Vertrag mit einem imaginären Verfallsdatum. Nun, mit diesem Urteil, müssen sich die befristet Beschäftigten vor den Gerichten anstellen, direkt neben der Schlange für die Verlängerung ihres Jahresvertrags. Das Kuriosum ist, dass der Oberste Gerichtshof sagt, es gebe keinen Anspruch auf Entschädigung, sondern nur auf Festanstellung. Also, man bekommt die feste Stelle, aber ohne die Wartezeit bezahlt zu bekommen. Ein echtes Schnäppchen, oder?