Das Museu Nacional d'Art de Catalunya (MNAC) hat formell eine Berichtigung von der Richterin im Fall Sijena beantragt. In einem Schreiben warnen die Anwälte des Museums, dass die Ablehnung der Zulassung eines Gutachtens des Instituts für Kulturerbe ihr Recht auf Verteidigung und ein faires Verfahren verletze und eine verfassungsrechtlich inakzeptable Situation schaffe.
Das Sachverständigengutachten als Säule des Gerichtsverfahrens ⚖️
Das beim Institut für Kulturerbe angeforderte Gutachten ist entscheidend für die Bestimmung der Eigentumsverhältnisse der umstrittenen Werke. Durch die Verweigerung seiner Zulassung hindert das Gericht das MNAC daran, technische Beweise zur Erhaltung und Herkunft der Stücke vorzulegen. Diese Unterlassung schränkt die Fähigkeit der Verteidigung ein, die Argumente der Gegenpartei zu widerlegen, und schafft ein prozessuales Ungleichgewicht, das die Anwälte als Verstoß gegen Artikel 24 der Verfassung ansehen.
Die Richterin und ihr besonderes Gerechtigkeitsverständnis 🏛️
Die Richterin scheint ein selektives Kriterium anzuwenden: Sie lässt Beweise zu, die ihr gefallen, und lehnt die ab, die ihr nicht gefallen. Wenn dies ein Menü wäre, würde das MNAC darum bitten, das Restaurant zu wechseln. Wenn das so weitergeht, werden sie bald verlangen, dass die Gutachten auf Papyrus vorgelegt werden, damit die Richterin sie für alt und authentisch hält. Die Verteidigung des Museums denkt bereits an eine Berufung, aber vielleicht brauchen sie ein GPS, um sich in diesem gerichtlichen Labyrinth zurechtzufinden.