Volstagg und das digitale Urheberrecht: Risiken beim Modellieren von Marvel-Figuren

30. May 2026 Veröffentlicht | Aus dem Spanischen übersetzt

Volstagg der Gewaltige, eine Schöpfung von Stan Lee und Jack Kirby, ist ein asgardischer Krieger von ungeheurer Stärke und unersättlichem Appetit. Obwohl sein komisches Erscheinungsbild ihn bei Fans des 3D-Modellings beliebt macht, macht sein rechtlicher Status als geistiges Eigentum von Marvel/Disney jede nicht autorisierte digitale Reproduktion zu einem erheblichen rechtlichen Risiko, insbesondere auf Plattformen zum Austausch von Assets.

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Urheberrecht und unlizenziertes 3D-Modelling ⚖️

Aus technisch-rechtlicher Sicht stellt bereits die bloße Umwandlung einer zweidimensionalen Figur in ein dreidimensionales Modell ein abgeleitetes Werk dar, das durch das ursprüngliche Urheberrecht geschützt ist. Das Teilen von STL- oder FBX-Dateien von Volstagg in Repositorien wie Thingiverse oder Cults3D ohne ausdrückliche Genehmigung von Marvel verletzt die Verwertungsrechte. Fälle wie der von Disney gegen Verkäufer von 3D-Modellen von Baby Yoda (2020) oder der Rechtsstreit von Warner Bros. um Batman-Figuren auf Sketchfab zeigen, dass die Studios nicht zögern, DMCA-Abmahnungen auszusprechen oder rechtliche Schritte einzuleiten, selbst gegen unabhängige, nicht gewinnorientierte Ersteller.

Das Dilemma der generativen KI und digitaler Derivate 🤖

Das Aufkommen von Werkzeugen wie Stable Diffusion oder Midjourney hat die Lage noch weiter verkompliziert. Das Erzeugen eines Bildes oder 3D-Netzes von Volstagg mittels KI, trainiert mit Datensätzen, die geschützte Werke enthalten, wirft ungelöste rechtliche Fragen auf. Auch wenn das Ergebnis optisch unterschiedlich sein mag, beginnen US-Gerichte, eine Urheberrechtsverletzung in Betracht zu ziehen, wenn der Prompt explizit auf eingetragene Figuren verweist. Für den digitalen Modellierer ist die Empfehlung klar: Man sollte sich für gemeinfreie Figuren entscheiden oder originäre, von Archetypen inspirierte Designs erstellen und dabei geschützte Namen und charakteristische Merkmale vermeiden.

Wenn man Volstagg digital für ein unabhängiges Videospiel modelliert, reicht es dann aus, sein Design zu verändern, um eine Urheberrechtsverletzung von Marvel zu vermeiden, oder birgt bereits die bloße Referenz auf eine von Stan Lee und Jack Kirby geschaffene Figur rechtliche Risiken in Bezug auf Urheber- und Markenrecht?

(PS: Bei Foro3D wissen wir, dass das Einzige, was kein Urheberrecht braucht, STL-Dateien sind, die nicht richtig drucken)