Die Regierung hat eine Verordnung verabschiedet, die es Mitgliedern von Versorgungswerken erlaubt, in das Sonderregime für Selbstständige (RETA) zu wechseln, mit Ausnahme derjenigen, die 15 Beitragsjahre in Versorgungswerken nachweisen können. Die Maßnahme zielt darauf ab, sie in das allgemeine System zu integrieren und ihre Situation zu regularisieren, indem sie Zugang zu Leistungen wie Rente, Erwerbsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung zu Bedingungen erhalten, die denen von Selbstständigen vergleichbar sind. Das Inkrafttreten ist für die kommenden Monate vorgesehen.
Technische Integration: Schlüssel zum Migrationsprozess zum RETA 🛠️
Aus technischer Sicht umfasst der Prozess die Übertragung von Beitragsdaten von den Versorgungswerken an das Computersystem der Sozialversicherung. Die Mitglieder der Versorgungswerke müssen einen spezifischen Antrag stellen, der mit den historischen Aufzeichnungen der Hauptkasse abgeglichen wird. Der Datenabgleich bestimmt, ob der Antragsteller die Schwelle von 15 Beitragsjahren überschreitet, was ihn dann vom Wechsel ausschließt, um Nachteile zu vermeiden. Die für die Bearbeitung dieser Anträge bereitgestellte Online-Plattform erfordert ein digitales Zertifikat oder Cl@ve, und es wird erwartet, dass die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate beträgt.
Zum RETA wechseln: Das neue bürokratische Abenteuer 📄
Und jetzt werden die Mitglieder der Versorgungswerke entdecken, dass der Wechsel zum RETA wie ein Umzug ist: anfängliche Begeisterung, dann endloser Papierkram und am Ende fragt man sich, ob sich die Veränderung gelohnt hat. Klar, wenn man dann noch wegen 15 Beitragsjahren außen vor bleibt, wird man zum Gast, der nicht zur Party der Sozialversicherung darf. Aber immerhin haben die erfahrenen Selbstständigen jetzt jemanden, mit dem sie sich über die Beiträge beschweren können. Willkommen im Club, Kollegen.