Industriemaschinen fallen nicht unter das europäische KI-Gesetz

07. May 2026 Veröffentlicht | Aus dem Spanischen übersetzt

Die Europäische Union hat bestätigt, dass Industriemaschinen nicht dem neuen Gesetz über Künstliche Intelligenz unterliegen werden. Hersteller von Robotern, Pressen und Produktionslinienausrüstung müssen lediglich die bereits bestehenden sektoralen Vorschriften einhalten, wodurch eine vom Sektor als unnötig erachtete Doppelregulierung vermieden wird.

Ein Foto einer modernen Fabrik zeigt einen Industrieroboterarm und eine hydraulische Presse im Vordergrund, mit automatisierten Produktionslinien im Hintergrund. Über dem Bild ein grünes Siegel mit dem Text 'Von KI-Gesetz ausgenommen' und ein teilweise sichtbares europäisches Rechtsdokument. Die industrielle Beleuchtung hebt den Kontrast zwischen schwerer Maschinerie und digitaler Regulierung hervor.

Technische Auswirkungen für Entwickler eingebetteter Software 🤖

Für Systemintegratoren bedeutet dies, dass Steuerungs- und Bildverarbeitungsalgorithmen in Werkzeugmaschinen weiterhin den Sicherheitsrichtlinien wie der 2006/42/EG unterliegen. Es muss keine Konformität mit KI mit hohem Risiko zertifiziert werden, wenn das System lediglich Prozesse optimiert, ohne kritische autonome Entscheidungen zu treffen. Die Firmware-Entwicklung kann unter den IEC 61508-Standards ohne zusätzliche Änderungen fortgesetzt werden.

Die industrielle KI atmet auf (und der Anwalt auch) ⚖️

Brüssel hat entschieden, dass hydraulische Pressen keine Erlaubnis zum Denken benötigen. Während existenzielle Chatbots über Papierkram klagen, werden Schweißroboter weiterhin Metall schmelzen, ohne um Verzeihung zu bitten. Allerdings: Wenn ein Roboterarm Überstunden macht und Teile auf den Chef wirft, liegt die Schuld beim Handbuch, nicht bei der künstlichen Intelligenz.