Das Altersverifikationsgesetz AB 1043 in Kalifornien drohte, für jede Software mit Zugang zu sensiblen Inhalten eine Identitätsprüfung zu verlangen. Die Änderung AB-1856 verschafft nun Atempause, indem sie Linux-Distributionen unter Open-Source-Lizenzen ausnimmt. Allerdings könnte der proprietäre Steam-Client in SteamOS von dieser Ausnahme ausgeschlossen sein, was Fragen zu seiner rechtlichen Zukunft im Bundesstaat aufwirft. Die Abstimmung ist für Juni 2026 vorgesehen.
Die technische Ausnahme und das Problem des proprietären Clients ⚖️
Die Änderung AB-1856 definiert als ausgenommen, wer Software unter Open-Source-Lizenzen vertreibt. Dies deckt Distributionen wie Ubuntu oder Fedora ab. Das Problem tritt bei SteamOS auf: Das Basissystem ist Open Source, aber der Steam-Client ist proprietäre Software und fungiert als App-Store. Nach dem aktuellen Wortlaut könnte Valve als Vertreiber betrachtet werden, der vom Gesetz erfasst wird, wenn er diesen Client anbietet, was zur Implementierung einer Altersverifikation auf seiner Plattform zwingen würde. Die technische Gemeinschaft verfolgt die rechtlichen Definitionen genau.
Wenn der Pinguin gerettet wird, aber Gabe Newell schwitzt 😅
Linux-Nutzer atmen also auf: Ihre Lieblingsdistribution wird keinen Personalausweis für ein Kernel-Update verlangen. Aber wenn du auf SteamOS spielst, halte den Ausweis zusammen mit dem Controller bereit. Valve wird entscheiden müssen, ob es den Steam-Client aus seinem System entfernt oder eine Armee von Anwälten anheuert, um Kalifornien davon zu überzeugen, dass Proton kein Store, sondern ein technologisches Wunder ist. Die Arch-Linux-Leute bekommen derweil nichts davon mit, weil sie gerade den Kernel kompilieren.