Die Audiencia Nacional stößt bei ihrem Versuch, untergetauchte ETA-Mitglieder aufzuspüren, auf ein neues Hindernis. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag des Ermittlungsrichters abgelehnt, der möglichen Anwesenheit von ETA-Mitgliedern in Venezuela nachzugehen, mit der Begründung, dass die Geheimdienstberichte keine soliden Anhaltspunkte liefern, die eine Eröffnung einer Ermittlungslinie in diesem Land rechtfertigen würden.
Die digitale Spur als forensisches Werkzeug 🔍
Bei Flüchtigen sind die Geolokalisierung von Mobilgeräten und die Analyse verschlüsselter Kommunikation oft entscheidend. Allerdings erschweren fehlende internationale Zusammenarbeit und die Undurchsichtigkeit beim Zugang zu Daten venezolanischer Betreiber die Nachverfolgung. Ohne Metadaten aus sozialen Netzwerken oder Aufzeichnungen von IP-Verbindungen reduziert sich die Geheimdienstarbeit auf Spekulationen, was die Skepsis der Staatsanwaltschaft gegenüber dem richterlichen Antrag erklärt.
Suche nach ETA-Mitgliedern: schwieriger als kostenloses WLAN zu finden 📡
Es scheint, dass das Auffinden mutmaßlicher ETA-Mitglieder in Venezuela komplizierter geworden ist, als ein offenes WLAN-Signal in einer Wüste zu finden. Die Staatsanwaltschaft sieht mit ihrer Anwaltslupe nicht einmal einen Schatten eines Beweises, während der Richter darauf besteht, unter den Teppich zu schauen. Vielleicht wird als Nächstes ein Vorstellungsvideo der Flüchtigen mit der ETA-Flagge im Hintergrund und einem Wohnsitznachweis verlangt.