Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Forderung der Stromgassteuer

05. May 2026 Veröffentlicht | Aus dem Spanischen übersetzt

Der Oberste Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das es Stromunternehmen ermöglicht, die Steuer auf den Wert der Stromerzeugung, umgangssprachlich als Gassteuer bekannt, zurückzufordern. Die gerichtliche Entscheidung stellt fest, dass diese Abgabe, die das zur Stromerzeugung verwendete Erdgas besteuert, die tatsächlichen Produktionskosten nicht berücksichtigte. Dies öffnet die Tür für millionenschwere Rückzahlungen an die Branche, die sie stets als eine illegale Steuer auf einen grundlegenden Einsatzstoff betrachtete.

Ein Gerichtssaal mit Hammer und Robe über Gasrechnungen und einem Stecker, symbolisiert die Rückzahlung der Stromsteuer.

Die Steuertechnik hinter der Energieabgabe ⚖️

Die Steuer wurde auf den Wert der Stromerzeugung in Gaskraftwerken erhoben, ohne die Brennstoffkosten oder die Betriebsausgaben abzuziehen. Dies führte zu einer künstlich hohen Bemessungsgrundlage, die Gaskraftwerke im Vergleich zu anderen Technologien benachteiligte. Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass diese Gestaltung gegen die steuerliche Logik verstößt, da sie einen wesentlichen Einsatzstoff besteuert, ohne die tatsächliche Rentabilität zu berücksichtigen. Die Unternehmen können nun die Rückzahlung der seit 2013 gezahlten Beträge zuzüglich Zinsen beantragen, was zu erheblichen bilanziellen Anpassungen in der Branche führen könnte.

Finanzamt, das Gas ist dir durch den Schornstein entwichen 💨

Es stellt sich heraus, dass eine Steuer auf das Gas, das du zur Stromerzeugung verwendest, so war, als würde man einem Auto eine Maut fürs Atmen abverlangen. Der Oberste Gerichtshof hat mit der Logik eines Klempners gesagt, dass man die Luft, die in den Kessel gelangt, nicht besteuern kann. Nun muss das Finanzamt das Geld zurückzahlen, während die Stromkonzerne sich die Hände reiben und die Verbraucher sich fragen, ob dieses verlorene Geld nicht für etwas Nützlicheres hätte verwendet werden können, wie zum Beispiel die Bezahlung der Stromrechnung.