Das Konsortium der Galerien für zeitgenössische Kunst hat die Regierung und die Opposition aufgefordert, die europäische Richtlinie 2022/542 umzusetzen, um einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für den Sektor anzuwenden. Die Forderung erfolgt, nachdem die Europäische Kommission Spanien vor dem Gerichtshof der EU verklagt hat, was die Galeristen einer möglichen Doppelbesteuerung im Vergleich zu den 26 Ländern aussetzt, die die Vorschrift bereits übernommen haben.
Digitale Umsetzung und Besteuerung für den Kunstmarkt 🎨
Die Richtlinie 2022/542 sieht die Möglichkeit vor, ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Lieferungen von Kunstwerken anzuwenden, was in der Praxis die steuerliche Verwaltung für Galerien und Online-Verkaufsplattformen vereinfacht. Ohne eine Umsetzung unterliegen grenzüberschreitende digitale Transaktionen unterschiedlichen Kriterien, was zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führt. Die Einführung eines harmonisierten Systems würde es spanischen Galerien ermöglichen, unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren und die Kosten für die Einhaltung von Vorschriften im digitalen Kunst-Ökosystem zu senken.
Europa fordert Rechenschaft und das Finanzministerium stellt sich taub 😅
Während Brüssel Spanien vor Gericht bringt, weil es den ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht anwendet, scheint das Finanzministerium nach einer leeren Leinwand zu suchen, um die Lösung zu malen. Die Galeristen fragen sich unter nervösem Lachen, ob die nächste Ausstellung zeitgenössische Kunst oder Steuerrechtsprechung sein wird. Wenigstens können sie bei einer Doppelbesteuerung immer den Rahmen absetzen.