Das Ministerium für Kultur hat im spanischen Staatsanzeiger (BOE) die Ausschreibung des Miguel-de-Cervantes-Preises für 2026 veröffentlicht, der die Laufbahn eines Autors würdigt, der das hispanische literarische Erbe bereichert hat. Der Preis ist mit 125.000 Euro dotiert. Zu den Bedingungen gehört, dass der Preis nicht geteilt, für nichtig erklärt oder posthum verliehen werden darf, wobei die Erbrechte respektiert werden, falls der Gewinner nach der Entscheidung der Jury verstirbt.
Die digitale Verwaltung der Kandidaturen und die Entscheidung der Jury 📜
Der Nominierungs- und Bewertungsprozess stützt sich auf digitale Plattformen des Ministeriums, um die Vorschläge der Akademien und Kultureinrichtungen zu verwalten. Die Jury, bestehend aus Persönlichkeiten des literarischen und akademischen Bereichs, wird elektronische Abstimmungssysteme nutzen, um die Nachvollziehbarkeit der Entscheidung zu gewährleisten. Die offizielle Benachrichtigung erfolgt über das elektronische Portal, und die Auszahlung des Preises wird per Banküberweisung abgewickelt, wobei die in der Ausschreibung festgelegten Fristen eingehalten werden.
Der Preis, der nicht geteilt oder für nichtig erklärt werden darf 💀
Die Regel ist klar: Der Cervantes wird nicht geteilt, nicht annulliert und nicht an Verstorbene vergeben. Aber wenn der Gewinner nach der Entscheidung stirbt, können die Erben die Auszahlung erhalten. Das heißt, der Preis reist durch die Zeit, wird aber nicht zu Lebzeiten aufgeteilt. Eine Art literarisches Erbe mit 125.000 Euro Wertsteigerung. Gut, dass der BOE das klarstellt, denn sonst könnte mancher Schriftsteller versuchen, ihn in Raten aufzuteilen wie eine Mietwohnung.