Apple blockiert Zitruslogo wegen Ähnlichkeit mit angebissenem Apfel

15. May 2026 Veröffentlicht | Aus dem Spanischen übersetzt

Das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union entschied zugunsten von Apple, nachdem es die Eintragung eines Zitrusfruchtlogos blockierte, das vom chinesischen Tastaturhersteller Yichun Qinningmeng Electronics eingereicht worden war. Das Design, das eine segmentierte Frucht mit einem grünen Blatt zeigt, wurde von Apple als Anspielung auf sein ikonisches Apfellogo angesehen. Obwohl die EUIPO nicht alle Behauptungen des Unternehmens akzeptierte, erkannte sie kleine Ähnlichkeiten an und gab dem Technologieriesen aufgrund seiner Bekanntheit recht.

Anggebissener Apfel von Apple steht einem chinesischen Zitruslogo mit grünem Blatt in einem rechtlichen Hintergrund des geistigen Eigentums gegenüber.

Wie der Markenruf mehr wiegt als das Design 🍊

Das Urteil basiert auf der hohen Unterscheidungskraft, die die Marke Apple in der Europäischen Union erlangt hat. Die EUIPO kam zu dem Schluss, dass, obwohl die visuellen Unterschiede zwischen einem angebissenen Apfel und einer Zitrusscheibe bemerkenswert sind, die Öffentlichkeit aufgrund des Ruhms des Unternehmens aus Cupertino eine gedankliche Verbindung zwischen beiden Zeichen herstellen könnte. Dieses Rechtsprinzip, bekannt als erweiterter Schutz bekannter Marken, erlaubt es Unternehmen wie Apple, Eintragungen zu blockieren, die, ohne identisch zu sein, von ihrem Ruf profitieren oder ihn schädigen. Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall für die Reichweite dieser Schutzmaßnahmen.

Der Apfel lässt nicht einmal eine Orange in Ruhe wachsen 🍎

Es scheint, dass für Apple jede Frucht mit einem kleinen Blättchen verdächtig ist, sein entfernter Cousin sein zu wollen. Der chinesische Hersteller muss nun sein Logo überdenken, vielleicht indem er sich für eine quadratische Wassermelone oder eine Birne mit Hut entscheidet, um Probleme zu vermeiden. In der Zwischenzeit schützt der Apfel weiterhin seinen Fruchtthron mit allen Mitteln und macht deutlich, dass im Garten der Marken nur er einen Bissen haben darf.