Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Selen, hat erweiterte Befugnisse zur Infiltration von Geräten und zum Einsatz von KI-gestützter Gesichtserkennung beantragt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gefahrenabwehr zu verstärken, doch der Datenschutzbeauftragte Kramer warnt davor, dass die Umwandlung der Behörde in einen aktiven Nachrichtendienst ihre ursprüngliche Funktion und die Trennung von der Polizei verwischt.
Digitale Überwachung: Ferninfiltration und prädiktive Algorithmen 🕵️
Selens Antrag umfasst den Fernzugriff auf Computer und Mobiltelefone ohne vorherige Benachrichtigung sowie den Einsatz von Echtzeit-Gesichtserkennungssystemen und KI-Algorithmen zur Analyse von Verhaltensmustern. Diese Techniken, die bei ausländischen Nachrichtendiensten üblich sind, würden auf deutsche Staatsbürger im Inland angewendet. Aus technischer Sicht würde die Maßnahme die Umgehung von Verschlüsselungen und den Bruch von Datenschutzvorkehrungen bedeuten, was Fragen zu ihrer Rechtmäßigkeit und gerichtlichen Kontrolle aufwirft.
Eine Geheimpolizei mit längerem Namen? 🤖
Kramer bringt es auf den Punkt: Die Behörde ist keine Geheimpolizei, aber die neuen Befugnisse bringen sie gefährlich nahe daran. Vielleicht ist der nächste Schritt, sie in etwas Klangvolleres umzubenennen, wie Bundesagentur für freundliche Inlandsspionage. In der Zwischenzeit fragen sich die deutschen Bürger, ob ihr nächstes Selfie in einer Datenbank des Nachrichtendienstes landen wird, etikettiert als mögliches Risiko, weil sie zu viel lächeln.