Sony Pictures hat eine Klage gegen die Wanda-Gruppe wegen Verletzung eines im Jahr 2017 unterzeichneten Vertrags eingereicht. Dieser Vertrag betraf die Kaufoption für einen Anteil am Produktionsunternehmen Vampire Squid Productions, das die Rechte an Octonauts besitzt. Die Klage wurde im März 2024 vor dem Obersten Gerichtshof in London eingereicht, und die geforderte Entschädigung beläuft sich auf 49 Millionen Dollar zuzüglich der entsprechenden Zinsen.
Details des Vertrags und des Streits
Der ursprüngliche Vertrag, der 2017 unterzeichnet wurde, sah vor, dass Wanda Hong Kong einen 51%-Anteil an Vampire Squid Productions für insgesamt 38,25 Millionen Dollar erwerben würde. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die verbleibenden 41% des Anteils von Silvergate an dem Unternehmen einer zukünftigen Kaufoption unterliegen würden.
Der Kauf von Silvergate durch Sony Pictures
Im Jahr 2019 erwarb Sony Pictures Silvergate, und nach diesem Kauf wurden die Rechte an Octonauts an Columbia Pictures übertragen. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Kaufoption ausgeübt, und die Bewertung belief sich auf 87,4 Millionen Dollar.
Folgen des Vertragsbruchs
Trotz der Vereinbarung über einen Preis von 49 Millionen Dollar wurden die Verhandlungen zwischen den Parteien durch die Anfechtung der anfänglichen Bewertung durch Wanda verzögert. Dieser Streit führte zu erheblichen Verzögerungen, was letztendlich zum Scheitern der Verhandlungen führte.
Verlauf des Gerichtsverfahrens
Anfang dieses Jahres versuchte Wanda, die von Columbia Pictures eingereichte Klage abweisen zu lassen, aber kürzlich entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof in London, dass das Verfahren fortgesetzt werden könne.
"Die Klage verläuft weiter, und in den kommenden Monaten werden neue Entscheidungen erwartet", erklärte ein Sprecher von Sony Pictures.
Auswirkungen auf die Unterhaltungsindustrie
Dieser Fall beleuchtet die rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die in der Unterhaltungsindustrie auftreten können, insbesondere im Zusammenhang mit komplexen Kaufvereinbarungen und geistigem Eigentum.