Das Finanzamt erkennt die Tilgung von Hypotheken als absetzbaren Aufwand an

Veröffentlicht am 22. January 2026 | Aus dem Spanischen übersetzt
Diagrama fiscal mostrando cómo la cancelación de hipoteca reduce la base imponible en la declaración de la renta

Das Finanzamt erkennt die Kündigung von Hypotheken als absetzbaren Aufwand an

Das Finanzamt hat eine steuerliche Regelung eingeführt, die es ermöglicht, alle Kosten im Zusammenhang mit der Kündigung von Hypothekendarlehen als absetzbaren Aufwand anzusehen, wenn diese mit Mitteln aus dem Verkauf der Immobilie beglichen werden. Diese neue gesetzliche Regelung stellt eine wichtige Entlastung für Steuerpflichtige dar, die einen Teil des Verkaufserlöses zur Begleichung ihrer ausstehenden Schulden bei Finanzinstituten verwenden 🏠

Steuerliche Vorteile für Verkäufer

Durch die Anerkennung der Kosten für die Hypothekenkündigung als absetzbaren Posten können Verkäufer die Steuerbemessungsgrundlage erheblich senken, auf der sie besteuert werden. Dieser Mechanismus führt zu einer direkten Steuerersparnis, indem die berechnete Kapitalertragsteuer gemindert wird und der tatsächliche wirtschaftliche Vorteil aus der Immobilientransaktion genauer widergespiegelt wird.

Konkrete Vorteile für den Steuerpflichtigen:
  • Minderung der Steuerlast durch Reduzierung des zu versteuernden Kapitalertrags
  • Ausgleich von Provisionen und zusätzlichen Kosten aus der vorzeitigen Darlehensbegleichung
  • Genauere Darstellung des tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteils aus dem Verkauf
Diese Maßnahme ist besonders relevant für diejenigen, die Provisionen oder zusätzliche Kosten bei der vorzeitigen Begleichung ihres Hypothekendarlehens tragen mussten

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit

Um von diesem steuerlichen Vorteil zu profitieren, müssen spezifische Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt werden. Die Regelung verlangt, dass die Kündigung des Darlehens ausschließlich mit Mitteln aus dem Verkauf der mit der Hypothek belasteten Immobilie finanziert wird.

Unerlässliche Voraussetzungen:
  • Die Kündigung muss vollständig mit dem Erlös aus dem Verkauf der belasteten Immobilie finanziert werden
  • Alle Dokumente, die den Verkauf und die Kündigungskosten belegen, müssen aufbewahrt werden
  • Bankauszüge und der Originaldarlehensvertrag müssen im Veranlagungsverfahren vorgelegt werden

Zusammenfassung zur Maßnahme

Diese Regelung des Finanzamts erkennt endlich den wirtschaftlichen Aufwand an, den die Begleichung einer Hypothek mit sich bringt, obwohl sie paradoxerweise nur gilt, wenn der Steuerpflichtige die Immobilie abgibt, die er mit so viel Mühe erworben hat. Eine steuerliche Ironie, die jedoch in einer wichtigen Phase des Vermögensübergangs eine wirtschaftliche Entlastung bietet 💰