Der Rechtsstreit zwischen Google und SerpApi nimmt eine neue Wendung. Das angeklagte Unternehmen hat einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt und argumentiert, dass Suchergebnisse kein urheberrechtlich geschütztes Material sind. Die Verteidigung stützt sich darauf, dass Google seine SERPs aus öffentlichen Webdaten aufbaut und dass SerpApi lediglich einen ähnlichen Prozess in kleinerem Maßstab durchführt. Es wird auch bestritten, dass das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen eine Gesetzesverletzung darstellt.
Die technische Debatte: Scraping, APIs und öffentliche Daten 🤖
Der Kern des Konflikts liegt in der technischen und rechtlichen Interpretation des Web-Scrapings. SerpApi behauptet, dass ihr automatisches Tool, genau wie die Bots von Google, öffentlichen Inhalt indexiert, ohne dessen Wesen zu verändern. Die rechtliche Frage dreht sich darum, ob eine Liste von Links und Snippets, die dynamisch aus externen Quellen generiert wird, als schutzfähiges kreatives Werk gelten kann. Der Antrag stellt auch die Idee infrage, dass Anti-Scraping-Maßnahmen Urheberrechte schützen, und schlägt vor, dass sie in Wirklichkeit ein Geschäftsmodell schützen.
Google merkt, dass „Kopieren und Einfügen“ wehtut, wenn es umgekehrt ist 😏
Die Ironie der Situation ist greifbar. Google, dessen Imperium darauf aufgebaut ist, Inhalte anderer zu organisieren und anzuzeigen, behauptet nun, dass jemand seinen Inhalt nicht organisieren und anzeigen darf. Es ist, als würde der größte Schaufensterfotograf der Welt einen anderen verklagen, weil er Fotos von seinen Fotografien macht. Die Verteidigung von SerpApi erinnert Google im Wesentlichen an den Ursprung seines eigenen Geschäfts: das offene Web. Eine Erinnerung, die offenbar nicht indexiert war.