Justin Bieber auf Coachella: Urheberrecht versus künstlerische Entscheidung

20. April 2026 Veröffentlicht | Aus dem Spanischen übersetzt

Nach Justin Biebers Auftritt bei Coachella kursierte ein Gerücht: Er habe seine alten Hits nicht gesungen, weil er seinen Musik-Katalog verkauft habe. Das ist falsch. Der Verkauf von Verlags- oder Masterrechten hindert einen Künstler nicht daran, diese Songs live zu performen. Es war eine persönliche künstlerische Entscheidung. Dies zu klären hilft zu verstehen, wie die Industrie funktioniert und verhindert Fehlinformationen.

Eine Coachella-Bühne mit Justin Bieber im Zentrum, der nachdenklich in ein Mikrofon blickt, während Schatten von Noten und Verträgen um ihn herum verblassen.

Die technische Unterscheidung: Verwertungsrechte vs. Aufführungsrechte 🧐

Aus technischer Sicht ist es entscheidend, die Arten der Rechte zu unterscheiden. Beim Verkauf eines Katalogs überträgt ein Künstler die Verwertungsrechte (Aufnahmen, Vervielfältigung) an eine Entität. Die Aufführungsrechte für Live-Auftritte werden jedoch meist separat über Verwertungsgesellschaften abgewickelt. Der Künstler oder sein Vertreter zahlen eine Lizenz an den Veranstaltungsort, die das Repertoire abdeckt. Daher bleibt die Setlist-Entscheidung eine künstlerische.

Und wenn du das Auto verkaufst, darfst du nicht mehr darüber reden? 🤔

Folgt man der Logik des Gerüchts, dürftest du, wenn du dein erstes Auto verkaufst, es nicht mehr in einem Gespräch erwähnen. Oder wenn du die Rechte an deiner Universitätsarbeit verkaufst, dürftest du sie nicht mehr in deinem Lebenslauf zitieren. Die Vorstellung, dass der Verlust der kommerziellen Kontrolle über ein Werk dich daran hindert, es auch nur zu nennen, ist, gelinde gesagt, kurios. Vielleicht denken einige, Urheberrechte seien wie ein Zauber, der bricht, sobald der Scheck unterschrieben ist.