﻿Autodesk
SOFTWARELIZENZVERTRAG
Deutsch

SORGFÄLTIG LESEN: AUTODESK, INC. ("AUTODESK") LIZENZIERT IHNEN SOFTWARE NUR UNTER DER BEDINGUNG, DASS SIE ALLE IN DIESEM SOFTWARELIZENZ-VERTRAG ("VERTRAG") ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN ANNEHMEN.
INDEM SIE DIE SCHALTFLÄCHE "ANNEHMEN" ("I ACCEPT") UNTER DIESEM VERTRAG WÄHLEN ODER INDEM SIE DIE SOFTWARE VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER ANDERWEITIG KOPIEREN ODER BENUTZEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESEN VERTRAG GEBUNDEN ZU SEIN. DADURCH WIRD EIN VERTRAG ZWISCHEN AUTODESK UND IHNEN PERSÖNLICH ABGESCHLOSSEN, FALLS SIE DIE SOFTWARE FÜR SICH SELBST ERWERBEN, ODER ZWISCHEN AUTODESK UND DER GESELLSCHAFT ODER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON, FÜR DIE SIE DIE SOFTWARE ERWERBEN.
FALLS SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND ODER FALLS SIE WEDER SICH SELBST NOCH DIE GESELLSCHAFT, DIE SIE VERTRETEN, VERPFLICHTEN WOLLEN: (A) INSTALLIEREN UND BENUTZEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, LADEN SIE DIESE NICHT HOCH, RUFEN SIE DIESE NICHT AUF UND KOPIEREN ODER BENUTZEN SIE DIESE NICHT ANDERWEITIG; (B) WÄHLEN SIE DIE SCHALTFLÄCHE "ABLEHNEN" ("I REJECT") UNTER DIESEM VERTRAG (WODURCH DAS LADEN DER SOFTWARE ABGEBROCHEN WIRD) UND (C) GEBEN SIE DIE SOFTWARE UND JEDWEDE BEGLEITENDE DOKUMENTATION UND MATERIALIEN INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN NACH DEM ERWERB DER SOFTWARE AN DAS UNTERNEHMEN ZURÜCK, VON DEM SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, UM EINE RÜCKVERGÜTUNG ZU ERHALTEN.
DAS INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER DAS ANDERWEITIGE KOPIEREN ODER BENUTZEN DIESER SOFTWARE ODER VON BEIGEFÜGTER DOKUMENTATION ODER BEIGEFÜGTEN MATERIALIEN AUSSERHALB DES VETRAGLICH GESTATTETEN UMFANGS IST NICHT GESTATTET UND STELLT EINE WESENTLICHE VERLETZUNG DIESES VERTRAGS SOWIE EINE VERLETZUNG DER URHEBERRECHTE UND ANDERER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE BZGL. DIESER SOFTWARE, DOKUMENTATION UND MATERIALIEN DAR. FALLS SIE DIESE SOFTWARE VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE INSTALLIEREN, HOCHLADEN, AUFRUFEN ODER ANDERWEITIG KOPIEREN ODER BENUTZEN, OHNE DIESEN VERTRAG ABGESCHLOSSEN ODER ANDERWEITIG EINE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VON AUTODESK ERLANGT ZU HABEN, ODER FALLS SIE ES VERSÄUMEN, DIESEN VERTRAG EINZUHALTEN, BEGEHEN SIE EINE VERLETZUNG DES URHEBERRECHTS UND ANDERER GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE. IN EINEM SOLCHEN FALL SIND SIE AUTODESK UND SEINEN LIZENZGEBERN GEGENÜBER UNTER UMSTÄNDEN SCHADENSERSATZPFLICHTIG UND MACHEN SICH EVENTUELL STRAFBAR.
VON DRITTEN ERHALTENE SOFTWARE IST WAHRSCHEINLICH UNTER VERLETZUNG DER RECHTE AUTODESKS BEREITGESTELLT WORDEN, SOFERN ES AUTODESK DIESEN DRITTEN NICHT DIREKT ODER INDIREKT GESTATTET HAT, DIE SOFTWARE ZU VERTREIBEN.  IN EINEM SOLCHEN FALL IST AUTODESK NICHT VERPFLICHTET, EINEN AKTIVIERUNGSCODE AUSZUSTELLEN ODER IHNEN ANDERWEITIG DAS INSTALLIEREN ODER BENUTZEN DER SOFTWARE ZU GESTATTEN.


1.	DEFINITIONEN
1.1	"Aufrufen" bezeichnet das Benutzen oder das Profitieren von der Benutzung der Funktionalität der Software.
1.2	"Autodesk-Materialien" ist der Oberbegriff für Software, Benutzerdokumentation und Ausgeschlossene Materialien.
1.3	"Computer" bezeichnet ein einziges elektronisches Gerät mit einer oder mehreren Zentraleinheiten (CPUs), das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form akzeptiert und die Informationen zur Erlangung eines bestimmten Ergebnisses auf der Grundlage einer Sequenz von Anweisungen manipuliert.
1.4	"Ausgeschlossene Materialien" bezeichnet jegliche auf Medien oder mit Materialien an Sie gelieferten Programme, Module, Komponenten oder Funktionen, die nicht innerhalb der in der Benutzerdokumentation beschriebenen Lizenzparameter liegen oder für die Sie nicht die anfallenden Gebühren gezahlt haben.
1.5	"Installieren" bezeichnet das Platzieren einer Kopie der Software auf einer Festplatte oder einem anderen Speichermedium in beliebiger Weise (einschließlich der Benutzung einer der Software beigefügten Installations-Dienstprogramm-Anwendung).
1.6	"Lizenzparameter" bezeichnet die Definition und Beschränkung des anwendbaren Lizenzumfangs in Ziffer 2.2 dieses Vertrags.
1.7	"Erlaubte Anzahl" bezeichnet eine für die anwendbaren Lizenzparameter relevante Anzahl, die Autodesk unter Umständen in der anwendbaren Benutzerdokumentation festlegt. Die Erlaubte Anzahl ist eins (1), sofern in der Benutzerdokumentation keine abweichende Erlaubte Anzahl festgelegt ist.
1.8	"Software" bezeichnet das Computer-Programm, in welchem dieser Vertrag eingebettet ist oder das mit diesem Vertrag zusammen geliefert wird. Falls Programme als Teil eines gebündelten Pakets, einer Suite oder einer Serie an Sie geliefert werden, schließt der Begriff Software alle Programme ein, die an Sie als Teil dieses gebündelten Pakets, dieser Suite oder dieser Serie geliefert und in der Benutzerdokumentation beschrieben werden.
1.9	"Gebiet" bezeichnet das Land, in dem Sie die Software erwerben, es sei denn, (i) Sie haben die Software in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) erworben (in welchem Fall das "Gebiet" sich auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der EFTA bezieht) oder (ii) es ist etwas Abweichendes in der Benutzerdokumentation angegeben.
1.10	"Deinstallieren" bedeutet zerstören oder entfernen.
1.11	"Benutzerdokumentation" bezeichnet die erläuternden gedruckten oder elektronischen Materialien, die Autodesk oder Autodesks autorisierter Vertriebshändler in die Software aufnimmt oder in der Software oder auf einer Verpackung mit der Software liefert oder auf einer Rechnung, via E-Mail, Fax oder anderweitig an Sie schickt, wenn Sie die Software erwerben oder nachdem Sie die Software erworben oder Installiert haben. Benutzerdokumentation schließt unter anderem Lizenzspezifikationen, Aktivierungscode, Lizenzdateien, Anweisungen zur Benutzung der Software und/oder technische Spezifikationen ein.
1.12	"Sie" bezeichnet Sie persönlich (d.h. die natürliche Person, die diesen Vertrag liest und aufgefordert ist, diesen anzunehmen), falls Sie die Software für sich selbst erwerben, oder die Gesellschaft oder andere juristische Person, für die Sie die Software erwerben (aber nicht Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder andere verbundene Unternehmen einer solchen Gesellschaft oder anderen juristischen Person).

2.	SOFTWARELIZENZ
2.1	Lizenzgewährung.  Autodesk gewährt Ihnen eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Benutzung von maschinenlesbaren Objektcode-Kopien der Software und Benutzerdokumentation in Ihrem Gebiet, und zwar gemäß der anwendbaren Benutzerdokumentation und innerhalb des Umfangs der Lizenzparameter. Sie dürfen die in der Software ggf. enthaltenen bzw. mit ihr gelieferten oder anderweitig von Autodesk zur Benutzung mit der Software erhältlichen Anwendungsprogrammierschnittstellen und/oder Softwareentwicklungskits ("API" bzw. "SDK") Aufrufen, um Programme, Module, Komponenten oder Funktionalität zu entwickeln, die (i) mit der Software kompatibel sind und mit ihr genutzt und oder/gekoppelt werden und (ii) erhebliche Mehrwert-Funktionalität oder Verbesserungen zu der Software beitragen ("API-Module" bzw. "SDK-Module"); Sie dürfen derartige API-Module und/oder SDK-Module jedoch nur auf Computern Installieren und Aufrufen, auf denen auch eine lizenzierte Kopie der Software installiert ist, und dies darf außerdem nur in Verbindung mit dem Installieren und Aufrufen der Software durch Sie und nur für Ihre internen Geschäftszwecke erfolgen. Sie dürfen die API-Module oder SDK-Module weder vollständig noch teilweise weitervertreiben. Autodesks Lizenzgewährung (und somit auch Ihr Recht, die Software und Benutzerdokumentation zu Installieren und zu benutzen) steht unter der Bedingung Ihrer ununterbrochenen Einhaltung aller in diesem Vertrag beschriebenen Lizenzbeschränkungen und sonstigen Bestimmungen. Falls Sie eine oder mehrere dieser Beschränkungen oder sonstigen Bestimmungen verletzen, endet die Lizenzgewährung automatisch und sofort. Die Lizenzbeschreibungen in dieser Ziffer 2 (Softwarelizenz) definieren den Umfang der Rechte, die Autodesk Ihnen gewährt. Jegliche Benutzung der Software oder Benutzerdokumentation außerhalb des anwendbaren Lizenzumfangs oder in sonstiger Weise nicht im Einklang mit diesem Vertrag stehende Benutzung stellt eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte von Autodesk sowie eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar. Für Ausgeschlossene Materialien (sofern vorhanden) wird gemäß den Bedingungen dieses Vertrags keine Lizenz gewährt. Wenn Sie die Software nicht rechtmäßig von Autodesk oder von einem Dritten, dem Autodesk direkt oder indirekt gestattet hat, die Software zu vertreiben, erworben haben, wird gemäß den Bedingungen dieses Vertrags ebenfalls keine Lizenz gewährt.
2.2	Lizenzparameter.  Die Lizenzgewährung durch Autodesk unterliegt einem oder mehreren in dieser Ziffer 2.2 (Lizenzparameter) definierten und in der Benutzerdokumentation festgelegten Lizenzparameter(n). Vorbehaltlich anderer Festlegungen durch oder Vereinbarungen mit Autodesk gemäß der Benutzerdokumentation unterliegt jegliche Software lediglich der Lizenz für Einzelversionen (Individualversionen) (siehe Ziffer 2.2.1 Einzelversion (Individualversion)). Ungeachtet des Voranstehenden gilt folgendes: Für sämtliche Autodesk Softimage Advanced Software gilt ausschließlich die Lizenz für Netwerkversionen in Ziffer 2.2.3 (Netzwerkversion), es sei denn, Autodesk erklärt oder akzeptiert ausdrücklich in der Benutzerdokumentation etwas anderes.
	2.2.1	Einzelversion (Individualversion).  Falls Autodesk die Software als "Einzelversion" oder "Individualversion" bezeichnet oder falls die Benutzerdokumentation die Software nicht mit einer der in Ziffern 2.2.2 (Mehrplatz-Einzelversion) bis 2.2.6 (Demoversion) festgelegten Versionsbezeichnungen kennzeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke auf einem (1) Einzelcomputer Installieren und Aufrufen. Die Software darf nicht über eine Netzwerkverbindung von anderen Computern Aufgerufen, betrieben, angezeigt, Installiert oder hochgeladen werden. Sie dürfen die Software nur auf jeweils einem (1) Computer Installieren oder Aufrufen, nicht auf mehreren Computern gleichzeitig, sofern keine ausdrückliche Genehmigung seitens Autodesk diese Einschränkung aufhebt.
	2.2.2	Mehrplatz-Einzelversion. Wenn Autodesk die Software als "Mehrplatz-Einzelversion" identifiziert, dürfen Sie die Erlaubte Anzahl von Kopien der Software auf der Erlaubten Anzahl von einzelnen Computern ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke Installieren und Aufrufen. Die Software darf nicht über eine Netzwerkverbindung von anderen Computern Aufgerufen, betrieben, angezeigt, Installiert oder hochgeladen werden. Sofern keine ausdrückliche Genehmigung seitens Autodesk diese Einschränkung aufhebt, dürfen Sie die Software nur jeweils auf der Erlaubten Anzahl von Computern gleichzeitig Installieren oder Aufrufen.
	2.2.3	Netzwerkversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als "Netzwerkversion" bezeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software auf Ihrem Datei-Server-Computer Installieren und Aufrufen, und zwar ausschließlich für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke und unter Anwendung des Autodesk-Lizenz-Manager-Tools (falls vorhanden). Die Software darf durch andere Computer oder - auf einem einzigen Computer - als eine Mehrfach-Benutzer-Installation Installiert und Aufgerufen werden, solange die maximale Anzahl der gleichzeitigen Benutzer die Erlaubte Anzahl nicht übersteigt.
	2.2.4	Schulungsversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als "Schulungsversion" bezeichnet, dürfen Sie eine (1) Kopie der Software auf der Erlaubten Anzahl von Computern Installieren und Aufrufen, und zwar nur für Bildungszwecke (wie in der anwendbaren Benutzerdokumentation näher angegeben) und für keine anderen Zwecke. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen die Schulungsversionen der Software nicht für kommerzielle, professionelle, kommerzielle Schulungs- oder für sonstige gewinnorientierte Zwecke benutzt werden. Zusätzlich finden funktionelle Einschränkungen gemäß Ziffer 6 (Warnungen) Anwendung.
	2.2.5	Studentenversion und Version für den individuellen Schulungsbedarf.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als "Studentenversion" oder "Version für den individuellen Schulungsbedarf" bezeichnet, dürfen Sie eine einzige Kopie der Software auf der Erlaubten Anzahl von Computern Installieren und Aufrufen, und zwar nur für persönliche Lernzwecke und für keine anderen Zwecke. Studentenversionen und Versionen für den individuellen Schulungsbedarf der Software dürfen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem Tag benutzt werden, an dem Sie die Software erstmalig Installiert haben, sofern Autodesk in der Benutzerdokumentation nichts anderes vorgesehen hat. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen die Studentenversionen und Versionen für den individuellen Schulungsbedarf der Software nicht für kommerzielle, professionelle oder für gewinnorientierte Zwecke benutzt werden; ferner finden die in Ziffer 6 (Warnungen) näher beschriebenen Funktionsbeschränkungen auf diese Versionen Anwendung. Studentenversionen dürfen außerdem nur von Faktultätsmitgliedern, Personal und von Studenten benutzt werden, die einen akademischen Grad, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung anstreben, und diese Personen müssen einer anerkannten Bildungsinstitution angehören. Ein Student, der einen akademischen Grad, ein Diplom oder eine Teilnahmebestätigung anstrebt, ist ein Student, der zum Zeitpunkt der Installation der Studentenversion an einer anerkannten Bilddungsinstitution eingeschrieben ist für (i) drei (3) oder mehr Semesterwochenstunden in einem Studiengang, der zu einem akademischen Grad führt, oder (ii) ein neunmonatiges oder längeres Programm, über das eine Teilnahmebestätigung ausgestellt wird. Sie erklären sich bereit, auf Aufforderung durch Autodesk einen Einschreibungsnachweis zu erbringen.
	2.2.6	Demoversion.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als Demoversion oder als nicht zum Verkauf ("NFS") oder nicht zum Wiederverkauf ("NFR") bestimmte Version ("Demoversion") bezeichnet, dürfen Sie eine Kopie der Software nur zum Zwecke der Evaluierung und Demonstration Installieren und Aufrufen. Ohne die Allgemeingültigkeit des Voranstehenden einzuschränken, dürfen Sie Demoversionen der Software nicht zur produktvergleichenden Analyse oder für kommerzielle, professionelle oder sonstige gewinnorientierte Zwecke benutzen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Festlegungen durch Autodesk darf die Demoversion nur für einen dreißigtägigen (30-tägigen) Evaluierungszeitraum Installiert werden. Zusätzlich finden funktionelle Einschränkungen gemäß Ziffer 6 (Warnungen) Anwendung.
	2.2.7	Lizenzlaufzeit.  Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags ist die Lizenz zur Benutzung der Software zeitlich unbegrenzt, es sei denn, die Software stellt eine Demoversion, Studentenversion oder Version für den individuellen Schulungsbedarf dar oder ist als befristete Lizenz, Lizenz mit beschränkter Laufzeit oder als Miet-Lizenz bezeichnet. In solchen Fällen ist Laufzeit der Lizenz die von Autodesk in der anwendbaren Benutzerdokumentation festgelegte Laufzeit ("Designierte Laufzeit") oder die Laufzeit, für die Sie bezahlt haben, falls diese kürzer ist. Falls Autodesk die Software als befristete Lizenz, Lizenz mit beschränkter Laufzeit oder als Miet-Lizenz bezeichnet und keine Laufzeit festlegt, läuft die Designierte Laufzeit neunzig (90) Tage nach dem Datum Ihrer ersten Installation der Software ab. Eine Benutzung der Software über die anwendbare Lizenzlaufzeit hinaus und jeder Versuch, die Zeitsteuerungs-Deaktivierungs-Funktion in der Software auszuschalten, stellt eine unberechtigte Benutzung sowie eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags sowie von gewerblichen Schutzrechten dar.
2.3	Upgrades.  Falls Autodesk die Software in der anwendbaren Benutzerdokumentation als Upgrade oder Update ("Neue Version") von zuvor an Sie lizenzierter Software ("Frühere Version") bezeichnet, endet die Lizenzgewährung bezüglich der Früheren Version einhundertzwanzig (120) Tage nach Installation der Neuen Version. Innerhalb dieser Frist von einhundertzwanzig (120) Tagen nach Installation der Neuen Version müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Früheren Version einstellen und alle auf Ihrem Computer Installierten Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (ii) jedwede Autodesk-Materialien für die Frühere Version zerstören oder nach Aufforderung durch Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien für die frühere Version zerstört oder zurückgegeben wurden. Falls Sie die Autodesk Subscription erworben haben, stehen Ihnen eventuell zusätzliche Rechte gemäß der Autodesk-Subskriptions-Vereinbarung zu, und die Pflichten in diesem Abschnitt gelten eventuell für die Dauer der Autodesk-Subskriptions-Vereinbarung nicht für Sie.    
2.4	Crossgrades. Wenn Autodesk die Software in der Benutzerdokumentation als Crossgrade ("Crossgrade") für zuvor an Sie lizenzierte Software (auch: eine "Frühere Version") bezeichnet, endet die Lizenzgewährung bezüglich der Früheren Version sechzig (60) Tage  nach Installation des Crossgrades (oder nach einem anderen Zeitraum, den Autodesk ggf. in der Benutzerdokumentation festgelegt hat) (der "Crossgrade-Zeitraum"). Innerhalb des Crossgade-Zeitraums müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Früheren Version einstellen und alle auf Ihrem Computer Installierten Kopien der Früheren Version Deinstallieren und (ii) jedwede Autodesk-Materialien für die Frühere Version zerstören oder nach Aufforderung durch Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Früheren Version Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien für die frühere Version zerstört oder zurückgegeben wurden. 
2.5	Zusätzliche Software. Autodesk oder eine dritte Partei, der dies von Autodesk in Verbindung mit der an Sie lizenzierten Software gestattet wurde, kann Ihnen unter Umständen zusätzliche Software zur Verfügung stellen, welche die Software ergänzt oder ausweitet und keine Neue Version oder Crossgrade ist. Eine solche zusätzliche Software unterliegt den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung mit Ausnahme von Ziffer 5.1 (Beschränkte Gewährleistung), sofern nicht etwas anderes zum Zeitpunkt der Aushändigung durch Autodesk oder die jeweilige dritte Partei festgelegt wurde.
2.6	Software-Komponenten.  Die Software wird als Einzelprodukt an Sie lizenziert und ihre Komponenten dürfen nicht getrennt werden zum Zwecke des Aufrufens oder des Vertriebs auf mehr als einem (1) Computer, es sei denn, Autodesk gestattet dies ausdrücklich in der entsprechenden Benutzerdokumentation. 
2.7	Beendigung.  Nach Ablauf der Lizenzgewährung oder dieses Vertrags müssen Sie (i) jegliche Benutzung der Autodesk-Materialien einstellen und alle Kopien der Software Deinstallieren sowie (ii) alle Autodesk-Materialien zerstören oder auf Anfrage von Autodesk an Autodesk oder an das Unternehmen, von dem Sie diese erhalten haben, zurückgeben. Autodesk behält sich das Recht vor, von Ihnen einen zufriedenstellenden Nachweis darüber zu verlangen, dass alle Kopien der Software Deinstalliert und jedwede Autodesk-Materialien zerstört oder zurückgegeben wurden.

3.	ERLAUBTE UND UNTERSAGTE HANDLUNGEN
3.1	Erlaubte Handlungen
3.1.1	Backup-Kopie.
		(a)	Backup für alle Versionen außer Netzwerkversionen.  Von jeder Version der Software, Netzwerkversionen ausgenommen, dürfen Sie eine (1) Sicherungskopie der Software ausschließlich für den Fall erstellen, dass Ihre primäre Kopie der Software funktionsunfähig wird. Sie dürfen eine solche Sicherungskopie der Software nur Installieren und Aufrufen, wenn die primäre Kopie der Software funktionsunfähig wird und Sie die Software andernfalls nicht Aufrufen könnten.
 		(b)	Backup für Netzwerkversionen. Wenn Sie eine Netzwerkversion erworben haben, dürfen Sie eine (1) Sicherungskopie der Software auf einem weiteren Datei-Server-Computer ausschließlich für den Fall erstellen, dass Ihr primärer Datei-Server-Computer, auf dem die Software Installiert ist, funktionsunfähig wird. Sie dürfen eine solche Sicherungskopie der Software nur bei Ausfall und nur für die Dauer des Ausfalls des primären Datei-Server-Computers, auf dem die Software Installiert ist, Aufrufen, und wenn Sie die Software andernfalls nicht Aufrufen könnten.
		(c)	Kein Backup für Benutzerdokumentation.  Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2.2 (Lizenzparameter) gilt Folgendes: (a) falls die Benutzerdokumentation in gedruckter Form vorliegt, darf sie nicht kopiert werden und (b), falls die Benutzerdokumentation in elektronischer Form vorliegt, darf sie nicht in elektronischer Form kopiert werden.
	3.1.2	Nutzung außerhalb des regulären Arbeitsplatzes.
		(a)  Für Einzelversionen (Individualversionen) und Mehrplatz-Einzelversionen.  Wenn Sie eine Einzelversion (Individualversion) oder Mehrplatz-Einzelversion erworben haben, dürfen Sie für jede Erlaubte Anzahl von Kopien der Software ausschließlich innerhalb Ihres Gebiets eine (1) zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten Computer Installieren und Aufrufen, vorausgesetzt, dass:
			(i)	der zweite Computer in Ihrem Eigentum steht oder von Ihnen (und nicht von einer anderen Person, etwa Ihrem Mitarbeiter) gemietet wird;
			(ii)	der zweite Computer entweder ein tragbarer Computer oder kein Server ist und sich außerhalb Ihres regulären Arbeitsplatzes befindet;
			(iii)	die zusätzliche Kopie der Software ausschließlich Aufgerufen wird, um Ihnen (oder ggf. Ihrem Mitarbeiter) das Arbeiten zu ermöglichen, wenn Sie bzw. er sich nicht am regulären Arbeitsplatz befinden;
			(iv)	die ursprüngliche und zusätzliche Kopie der Software nur von derselben Person verwendet werden und nur jeweils eine (1) der Software-Kopien gleichzeitig Aufgerufen wird; und
			(v) beide Kopien der Software nur mit dem ggf. mit der Software gelieferten Kopierschutz-Gerät Installiert und Aufgerufen werden.
		(b)	VPN-Aufruf für Netzwerkversionen.  Wenn Sie eine Netzwerkversion erworben haben, dürfen Sie die Software ausschließlich innerhalb Ihres Gebiets über ein sicheres Virtual Private Network ("VPN") Aufrufen, vorausgesetzt, dass:
			(i)	der Aufruf der Software über das VPN ausschließlich erfolgt, um Ihnen (oder ggf. Ihrem Mitarbeiter) das Arbeiten zu ermöglichen, wenn Sie bzw. er sich nicht am regulären Arbeitsplatz befinden;
			(ii)	die maximale Anzahl gleichzeitiger Benutzer nicht die Erlaubte Anzahl übersteigt;
			(iii)	alle Kopien der Software nur mit dem ggf. mit der Software gelieferten Kopierschutz-Gerät Installiert und Aufgerufen werden und
			(iv)	die VPN-Verbindung sicher ist und den aktuellen Industrienormen für Verschlüsselungs- und Schutzmechanismen entspricht.
In diesem Abschnitt 3.1.2 (Nutzung außerhalb des regulären Arbeitsplatzes) wird Ihnen (oder ggf. Ihren Mitarbeitern) an keiner Stelle erlaubt, außerhalb des Gebiets die Software Aufzurufen.
3.2		Untersagte Handlungen.  Autodesk erlaubt keine der folgenden Handlungen, und Sie erkennen an, dass diese Handlungen untersagt sind:
	3.2.1	Benutzung.  Sie dürfen die Autodesk-Materialien nicht über den in diesem Vertrag ausdrücklich gestatteten Umfang hinaus Installieren, Aufrufen oder anderweitig kopieren oder benutzen (und Sie dürfen dies auch nicht dritten Personen gestatten). 
	3.2.2	Reverse Engineering.  Sie dürfen die Software (oder ggf. Ausgeschlossene Materialien) nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren (und dies auch niemandem anders gestatten).
	3.2.3	Übertragungen.  Sie dürfen die Autodesk-Materialien oder die unter diesem Vertrag gewährten Rechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Autodesk weder vollständig noch teilweise vertreiben, vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren oder anderweitig an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen.
	3.2.4	Hosting oder Benutzung durch Dritte.  Sie dürfen die Autodesk-Materialien nicht über das Internet Installieren oder Aufrufen oder es zulassen, dass die Autodesk-Materialien über das Internet Installiert oder Aufgerufen werden. Dies betrifft u.a. die Benutzung in Verbindung mit einem Web-Hosting-Dienst, kommerziellen Timesharing-Dienst, Serviceunternehmen oder einem vergleichbaren Dienst. Sie dürfen die Autodesk-Materialien außerdem Dritten nicht über das Internet von Ihrem Computersystem aus oder anderweitig verfügbar machen. Das Vorhergehende untersagt nicht den VPN-Aufruf der Netzwerkversion gemäß Abschnitt 3.1.2 (b) (VPN-Aufruf für Netzwerkversionen).
	3.2.5	Mitteilungen.  Sie dürfen in oder auf den Autodesk-Materialien enthaltene Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte, Beschriftungen oder Marken oder Markierungen weder entfernen noch ändern oder unkenntlich machen.
	3.2.6	Änderungen.  Sie dürfen die Autodesk-Materialien zu keinem Zweck ändern, übersetzen, bearbeiten, arrangieren oder Bearbeitungen und Umgestaltungen davon herstellen.
	3.2.7	Umgehung.  
		(a)	Sie dürfen keinerlei Anlagen, Geräte, Computer-Programme oder andere Mittel verwenden, die dazu vorgesehen sind, eine von Autodesk in Verbindung mit der Software benutzte Form des Kopierschutzes zu umgehen oder zu beseitigen, oder die Software zusammen mit Autorisierungs-Codes, Seriennummern oder anderen Kopierschutzgeräten verwenden, welche nicht direkt von Autodesk oder durch einen autorisierten Vertriebshändler geliefert wurden. Bei einer Netzwerkversion dürfen Sie keine Ausrüstung, Geräte, Software oder sonstige Hilfsmittel verwenden, die den Zweck haben, den Autodesk License Manager (falls vorhanden) zu umgehen oder zu entfernen.
		(b)	Sie dürfen keine Ausrüstung, Geräte, Software oder sonstige Hilfsmittel verwenden, die den Zweck haben, jedwede Nutzungsbeschränkungen zu umgehen oder zu entfernen oder von Autodesk in Verbindung mit den Ausgeschlossenen Materialien deaktivierte Funktionen zu aktivieren. Sie dürfen keine Funktionen oder technischen Beschränkungen der Autodesk-Materialien umgehen oder löschen, die unerlaubtes Kopieren oder Verwenden der Ausgeschlossenen Materialien verhindern oder hemmen.
	3.2.8	Export.  Sie dürfen die Software oder die Autodesk-Materialien nicht unter Verletzung dieses Vertrags oder des U.S.-Exportkontrollrechts oder eines anderen anwendbaren Exportkontrollrechts exportieren.
	3.2.9	Benutzung außerhalb des Gebiets.  Sie dürfen die Software oder die Benutzerdokumentation nicht außerhalb des Gebiets benutzen.
	3.2.10	Ausnahmen von Untersagten Handlungen.  Die in dieser Ziffer 3.2 (Untersagte Handlungen) aufgezählten untersagten Handlungen sind nur soweit untersagt, wie das anwendbare Recht (einschließlich der Gesetze, die die Richtlinie 91/250/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen umsetzen) die Durchsetzung einer Untersagung dieser Handlungen gestattet. Sie tragen die Beweislast dafür, dass das anwendbare Recht die Durchsetzung einer Untersagung dieser Handlungen nicht gestattet.

4.	ALLE RECHTE VORBEHALTEN
Das Eigentum an den Autodesk-Materialien und allen Kopien davon sowie alle weiteren Rechte, einschließlich Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten an den Autodesk-Materialien und sämtlichen Kopien davon verbleiben bei Autodesk und seinen Lizenzgebern. Sie haben nur diejenigen begrenzten Rechte in Bezug auf die Autodesk-Materialien, welche in diesem Vertrag enthalten sind, und Sie haben diesbezüglich keinerlei sonstige Rechte (weder stillschweigend noch anderweitig). Die Struktur, Organisation und der Code der Autodesk-Materialien stellen wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Autodesk und seinen Lizenzgebern dar, und Sie müssen derartige Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die Software und die Benutzerdokumentation sind lizenziert, nicht verkauft.

5.	BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND AUSSCHLÜSSE 
5.1	Beschränkte Gewährleistung.  Autodesk gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Software an Sie und für neunzig (90) Tage danach ("Gewährleistungsfrist") die Software die Merkmale und Funktionen aufweist, die allgemein in der Benutzerdokumentation beschrieben sind, und dass der Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, keine Material- und Verarbeitungsfehler aufweist. Autodesks Gesamthaftung und Ihr ausschließliches Rechtsmittel während der in dieser Ziffer 5.1 ("Beschränkte Gewährleistung") vorgesehenen Gewährleistungsfrist besteht, nach Autodesks Wahl, darin, den Versuch zu unternehmen, Fehler zu beheben oder zu umgehen, den fehlerhaften Datenträger, auf dem die Software ggf. bereitgestellt wird, zu ersetzen oder die von Ihnen ggf. gezahlten Lizenzgebühren zu erstatten und diesen Vertrag zu kündigen. Eine derartige Erstattung setzt voraus, dass Sie den ggf. vorhandenen, fehlerhaften Datenträger und die dazugehörigen Autodesk-Materialien während der Gewährleistungsfrist zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an Ihr örtliches Autodesk-Büro oder an das Unternehmen, von dem Sie die Autodesk-Materialien erworben haben, zurückgeben.
5.2	Ausschluss.  VORBEHALTLICH DER IN ZIFFER 5.1 (BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG) DIESES VERTRAGS AUSDRÜCKLICH VORGESEHENEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNGEN ÜBERNEHMEN AUTODESK UND SEINE LIZENZGEBER KEINE UND ERHALTEN SIE KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH, NOCH STILLSCHWEIGEND, BEZÜGLICH DER AUTODESK-MATERIALIEN. JEGLICHE ERKLÄRUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN BZGL. DER SOFTWARE UND IHRER FUNKTIONALITÄT IN DER BENUTZERDOKUMENTATION UND JEGLICHE KOMMUNIKATION MIT IHNEN STELLEN TECHNISCHE INFORMATIONEN UND KEINE AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAR. AUSSERDEM SCHLIESSEN AUTODESK UND SEINE LIZENZGEBER AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG FÜR DEN GEWÖHNLICHEN GEBRAUCH (WARRANTY OF MERCHANTABILITY), DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG FÜR RECHTSMÄNGEL. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORANSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, ÜBERNIMMT AUTODESK KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE UNUNTERBROCHEN UND FEHLERFREI FUNKTIONIEREN WIRD.

6.	WARNUNGEN
6.1	Beschränkungen der Funktionalität. COMPUTER-AIDED-DESIGN-SOFTWARE UND ANDERE TECHNISCHE COMPUTER-PROGRAMME SIND WERKZEUGE, DIE NUR ZUR BENUTZUNG DURCH AUSGEBILDETE FACHLEUTE VORGESEHEN SIND. SIE STELLEN KEINEN ERSATZ FÜR IHR FACHLICHES URTEILSVERMÖGEN UND EIGENSTÄNDIGE TESTS DAR. COMPUTER-AIDED-DESIGN-SOFWARE UND ANDERE TECHNISCHE COMPUTER-PROGRAMME SOLLEN DER UNTERSTÜTZUNG BEIM PRODUKT-DESIGN DIENEN UND STELLEN KEINEN ERSATZ FÜR UNABHÄNGIGE DESIGN-ANALYSE, BEWERTUNG ODER TESTS DER PRODUKTBELASTUNG, -SICHERHEIT UND -ANWENDBARKEIT DAR. AUFGRUND DER VIELZAHL DER ANWENDUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE SOFTWARE WURDE DIE SOFTWARE NICHT IN ALLEN SITUATIONEN GETESTET, IN DENEN SIE BENUTZT WERDEN KANN. AUTODESK HAFTET IN KEINER WEISE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE ERLANGT WERDEN. BENUTZER DER SOFTWARE SIND FÜR DIE BEAUFSICHTIGUNG, DIE BEDIENUNG UND DIE KONTROLLE DER SOFTWARE VERANTWORTLICH. DIESE VERANTWORTUNG SCHLIESST UNTER ANDEREM DIE FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN BENUTZUNGSARTEN DER SOFTWARE UND DIE AUSWAHL DER SOFTWARE UND ANDERER PROGRAMME FÜR DIE ERLANGUNG DER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE EIN. BENUTZER DER SOFTWARE SIND AUCH VERANTWORTLICH FÜR DIE FESTSTELLUNG DER ANGEMESSENHEIT VON UNABHÄNGIGEN PROZESSEN ZUM TESTEN DER ZUVERLÄSSIGKEIT UND GENAUIGKEIT VON PROGRAMMERGEBNISSEN EINSCHLIESSLICH ALLEM, WAS DURCH BENUTZUNG DER SOFTWARE ENTWICKELT WURDE.
6.2	Erfordernis eines Aktivierungscodes.
                      A.	INSTALLIEREN, AUFRUFEN UND FORTGESETZTES BENUTZEN DER SOFTWARE ERFORDERN MÖGLICHERWEISE EINEN AKTIVIERUNGSCODE. EINE REGISTRIERUNG IST ERFORDERLICH, BEVOR EIN AKTIVIERUNGSCODE VON AUTODESK HERAUSGEGEBEN WIRD. SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, DASS AUTODESK DIE VON IHNEN, EINEM SOFTWARE-WIEDERVERKÄUFER ODER EINEM SONSTIGEN IN IHREM AUFTRAG HANDELNDEN DRITTEN IN ZUSAMMENHANG MIT IHREM ERWERB DER SOFTWARELIZENZ ZUR REGISTRIERUNG DER SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DATEN UND INFORMATIONEN VERWENDEN KANN. SIE SIND DAMIT EINVERSTANDEN, AUTODESK, JEDWEDEM SOFTWARE-WIEDERVERKÄUFER ODER EINEM SONSTIGEN IN IHREM AUFTRAG HANDELNDEN DRITTEN RICHTIGE UND AKTUELLE REGISTRIERUNGSINFORMATIONEN AUF VERLANGEN VON AUTODESK HIN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN UND SIND AUSSERDEM DAMIT EINVERSTANDEN, IHRE REGISTRIERUNGSINFORMATIONEN MITTELS GGF. VON AUTODESK BEREITGESTELLTER PROZESSE ZUR REGISTRIERUNG VON KUNDENDATEN ZU VERWALTEN UND ZU AKTUALISIEREN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS AUTODESK DIE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN, DIE AUTODESK BEI DER REGISTRIERUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT ODER DANACH AKTUALISIERT WURDEN, ZUR HERAUSGABE VON AKTIVIERUNGSCODES, ZUR VERWALTUNG DER BEZIEHUNG ZWISCHEN IHNEN UND AUTODESK (INKLUSIVE AUTOMATISIERUNG DER HERAUSGABE VON AKTIVIERUNGSCODES BEI ZUKÜNFTIGEN KÄUFEN), ZUR BESTÄTIGUNG VON BERECHTIGUNG UND VERWENDUNG DER SOFTWARE UND ZUR SONSTIGEN NUTZUNG UND OFFENLEGUNG SOLCHER PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN GEMÄSS DEN EINSCHLÄGIGEN DATENSCHUTZRICHTLINIEN (IN GGF. AKTUALISIERTER FASSUNG), DIE AUF DER WEBSITE VON AUTODESK EINGESEHEN ODER ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN, VERWENDEN KANN.
                      B.	DIE AKTIVIERUNGS-SICHERHEITS-MECHANISMEN KÖNNEN DIE SOFTWARE UNBRAUCHBAR MACHEN, FALLS SIE VERSUCHEN, DIESE AUF EINEN ANDEREN COMPUTER ZU ÜBERTRAGEN, FALLS SIE DIE DATUMS-EINSTELLUNGS-MECHANISMEN AUF IHREM COMPUTER MANIPULIEREN, FALLS SIE DIE SOFTWARE ÜBER EINEN ANWENDBAREN EVALUIERUNGSZEITRAUM ODER EINE BESCHRÄNKTE LAUFZEIT HINAUS BENUTZEN, ODER FALLS SIE BESTIMMTE ANDERE HANDLUNGEN VORNEHMEN, DIE DEN SICHERHEITS-MODUS AUFHEBEN. WEITERE INFORMATIONEN BEFINDEN SICH IN DER ANWENDBAREN BENUTZERDOKUMENTATION ODER SIND AUF ANFRAGE VON AUTODESK ERHÄLTLICH.
6.3	Schulungsversionen, Studentenversionen und Versionen für den individuellen Schulungsbedarf.  ARBEITSPRODUKTE UND ANDERE MIT SCHULUNGSVERSIONEN, STUDENTENVERSIONEN UND VERSIONEN FÜR DEN INVIDIDUELLEN SCHULUNGSBEDARF DER SOFTWARE ERSTELLTE DATEN ENTHALTEN BESTIMMTE HINWEISE UND BESCHRÄNKUNGEN, WELCHE DIE BENUTZUNG DER DATEN AUSSERHALB DES BILDUNGSBEREICHS UNMÖGLICH MACHEN. FALLS SIE MIT DEN SCHULUNGSVERSIONEN, STUDENTENVERSIONEN ODER VERSIONEN FÜR DEN INVIDUELLEN SCHULUNGSBEDARF DER SOFTWARE ERSTELLTE DATEN MIT ANDERWEITIG ERSTELLTEN DATEN VERBINDEN ODER VERKNÜPFEN, KÖNNEN DIESE ANDEREN DATEN EBENFALLS VON DIESEN HINWEISEN UND BESCHRÄNKUNGEN BETROFFEN SEIN. AUTODESK ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG, WENN SIE MIT SCHULUNGSVERSIONEN, STUDENTENVERSIONEN ODER VERSIONEN FÜR DEN INVIDUELLEN SCHULUNGSBEDARF DER SOFTWARE ERSTELLTE DATEN MIT ANDERWEITIG ERSTELLTEN DATEN KOMBINIEREN ODER VERKNÜPFEN.

7.	HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
IN KEINEM FALL HAFTEN AUTODESK ODER SEINE LIZENZGEBER FÜR NEBENSCHÄDEN, SONDERSCHÄDEN, MITTELBARE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, FÜR ENTGANGENEN GEWINN, UMSATZVERLUST, DATENVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ERSATZBESCHAFFUNGSKOSTEN. AUSSERDEM ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON AUTODESK UND SEINEN LIZENZGEBERN FÜR AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE, DER BENUTZERDOKUMENTATION ODER DIESEM VERTRAG ENTSTANDENE SCHÄDEN IN KEINEM FALL DEN VON IHNEN FÜR DIE SOFTWARE, WELCHE DIESE SCHÄDEN DIREKT VERURSACHT HAT, ZAHLBAREN BETRAG. DIE IN DIESER ZIFFER 7 ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN FINDEN AUF ALLE SCHÄDEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH GESTATTETEN UMFANG ANWENDUNG, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE - GLEICHGÜLTIG OB AUF VERTRAGSVERLETZUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIE BERUHEND - UND SELBST DANN, WENN AUTODESK AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND WENN DIE BESCHRÄNKTEN RECHTSMITTEL, DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS VERFÜGBAR SIND, IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
AUTODESK ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG FÜR VERLUST ODER DIEBSTAHL DER SOFTWARE ODER DER MEDIEN, AUF DENEN IHNEN DIE SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE. AUTODESK IST NICHT VERPFLICHTET, VERLOREN GEGANGENE ODER GESTOHLENE SOFTWARE ODER SOFTWARE-MEDIEN ZU ERSETZEN. SIE SIND FÜR DEN SCHUTZ DER SOFTWARE UND DER MEDIEN, AUF DENEN DIE SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, SOWIE FÜR DIE SICHERUNG JEGLICHER DATEN ALLEIN VERANTWORTLICH.

8.	BESCHRÄNKTE RECHTE DER U.S.-REGIERUNG

Alle der U.S.-Regierung zugänglich gemachten Autodesk-Materialien unterliegen den gleichen kommerziellen Lizenzrechten und -beschränkungen, die an anderer Stelle in diesem Vertrag beschrieben sind.

9.	ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
9.1.	Keine Abtretung, Konkurs.  Sie dürfen weder diesen Vertrag noch in diesem Vertrag verliehene Rechte abtreten (weder durch Aktienverkauf, Verkauf von Vermögensgegenständen, Fusion, Kontrollwechsel, Legalzession noch auf andere Weise). Alle Abtretungen, die Sie versuchen, sind nichtig. Dieser Vertrag und die hierunter gewährten Lizenzen sind ohne zusätzliche Erklärung oder Handlung von Autodesk gekündigt, falls Sie den Konkurs eröffnen, zahlungsunfähig werden, eine Vereinbarung mit Ihren Schuldnern treffen oder sich in der Auflösung befinden.
9.2.	Rechtswahl.  Dieser Vertrag und alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitfälle unterliegen der Rechtsordnung des Staates Kalifornien, USA, mit Ausnahme der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und der U.N. Konvention über Verträge über den Internationalen Kauf von Waren. 
9.3	Keine Nebenabreden.  Dieser Vertrag und die anwendbare Benutzerdokumentation stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und setzen jegliche vorherige oder gleichzeitige Verständigung, Vereinbarung, Zusicherung, Gewährleistungen oder Werbung bzgl. der Software und der Benutzerdokumentation außer Kraft. Jegliche Änderung dieses Vertrags ist ungültig, sofern sie nicht schriftlich vorgenommen und von einem berechtigten Vertreter von Autodesk unterschrieben wird.
9.4	Salvatorische Klausel.  Falls und insoweit eine Bestimmung dieses Vertrags nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt wird, ist eine solche Bestimmung oder ein solcher Teil davon in der Gerichtsbarkeit ungültig, in der die Bestimmung rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar ist und zwar im Umfang ihrer Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit. Eine derartige Bestimmung gilt insoweit als geändert, als dies zur Einhaltung anwendbaren Rechts erforderlich ist, um dem Willen der Parteien so weit wie möglich Wirkung zu verleihen. Die Rechtswidrigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in dieser Gerichtsbarkeit hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit und beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung dieses Vertrags.
9.5	Keine Verzichtserklärung. Auf keine Bedingung oder Bestimmung dieses Vertrags wird verzichtet und keine Vertragsverletzung entschuldigt, sofern eine solche Verzichtserklärung nicht schriftlich vorliegt, unterzeichnet von der Partei, gegenüber der die Verzichtserklärung geltend gemacht wird. Keine Verzichtserklärung gilt (weder ausdrücklich noch stillschweigend) als Zustimmung zu, Verzichtserklärung im Falle von oder Entschuldigung von jedweden anderen oder späteren Vertragsverletzungen.
9.6	Überprüfungen.  Um die Einhaltung dieses Vertrags sicherzustellen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Autodesk oder Autodesks autorisierte Vertreter nach angemessener Ankündigung das Recht haben, Ihr Installieren, Aufrufen und Benutzen der Autodesk-Materialien zu kontrollieren und zu überprüfen. Eine derartige Kontrolle oder Überprüfung wird während der normalen Geschäftszeiten in Ihrer Einrichtung oder elektronisch von Autodesk oder einem von Autodesk zu diesem Zweck bestellten Vertreter durchgeführt. Falls eine solche Kontrolle oder Überprüfung ergibt, dass Sie Autodesk-Materialien in einer Weise auf Computern Installiert haben, die im Rahmen dieses Vertrags nicht erlaubt ist, oder dass Sie in solcher Weise Autodesk-Materialien Aufgerufen oder einen derartigen Aufruf gestattet haben, so (i) sind Sie für die sofortige Bezahlung aller nicht entrichteten Lizenzgebühren sowie aller angemessen Kosten der Überprüfung verantwortlich und (ii) endet die Lizenzgewährung bezüglich der Software mit sofortiger Wirkung, ohne Einschränkung von Ziffer 2.1 (Lizenzgewährung), sofern nicht von Autodesk schriftlich etwas anderes bestimmt wurde. Alle Informationen, die Autodesk oder die autorisierten Vertreter von Autodesk im Verlauf einer solchen Kontrolle und Überprüfung erhalten, werden von Autodesk ausschließlich für die Zwecke der Kontrolle und Überprüfung und zur Durchsetzung von Rechten verwendet und offengelegt, die Autodesk nach diesem Vertrag und nach geltendem Recht zustehen, es sei denn, einschlägiges Recht erfordert anderweitige Verwendung oder Offenlegung. Keine Bestimmung dieser Ziffer soll dahingehend ausgelegt werden, dass sie andere, auf Schadensersatz oder auf Handlungen oder Unterlassungen gerichtete Rechtsmittel beschränkt, die Autodesk wegen der Verletzung dieses Vertrags oder nach geltendem Recht zur Verfügung stehen.
9.7	Sprache.  Die englische Sprachversion dieses Vertrags ist verbindlich, falls die englische Version und eine Übersetzung voneinander abweichen.
9.8	Auslegung.  Unklarheiten in diesem Vertrag werden nicht zu Ungunsten der Partei, die den Vertrag entworfen hat, ausgelegt.
10.	AUSNAHMEN
10.1	Ungeachtet der Vorschriften der Ziffer 3.2.6 (Änderungen), ist Ihnen folgendes (jeweils falls bereitgestellt) gestattet:
       (a) für Autodesk Maya Software, das Aufrufen 
(i) des Maya Embedded Language (MEL) Open Interface und/oder
(ii) des Maya Python Open Interface,
       um die Autodesk Maya Software anzupassen und zu erweitern;
       (b) für Autodesk Toxik Software, das Aufrufen des Toxik Python Open Interface, um die  Autodesk Toxik Software anzupassen und zu erweitern;
       (c) für Autodesk MotionBuilder Software, das Aufrufen der MotionBuilder Python Skriptumgebung, um die Autodesk MotionBuilder Software anzupassen und zu erweitern.
       10.2.1	Ungeachtet der Vorschriften in Ziffer 3.2.6 (Änderungen) ist es Ihnen im Hinblick auf die Autodesk Softimage Software und Autodesk Softimage Advanced Software gestattet, ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke und ihre interne Benutzung bei der Produktion von Multimedia-Inhalten Änderungen (wie weiter unten definiert) für Zwecke des Entwurfs, der Entwicklung und Überprüfung eines Anwendungsprogramms herzustellen, welches dazu entworfen ist, mit der Autodesk Softimage Software bzw. der Autodesk Softimage Advanced Software zu funktionieren ("Ihre Anwendung");
       10.2.2.1	Wenn die Weitervertreibbare Komponente (wie weiter unten definiert) mit der Autodesk Softimage Software bzw. der Autodesk Softimage Advanced Software und mit Ihrer Anwendung funktioniert und die Weitervertreibbare Komponente mit Ihrer Anwendung verbunden ist, so ist es Ihnen gestattet, die Weitervertreibbare Komponente und Ihre Anwendung zusammen zu vertreiben, vorausgesetzt, dass Sie die folgenden Bedingungen genauestens einhalten:
(a) der Vertrieb erfolgt ausschließlich für Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht;
(b) der Vertrieb erfolgt ausschließlich in Objektcode-Format;
              (c) der Vertrieb erfolgt nach Maßgabe eines vorgegebenen per Mausklick abzuschließenden Endbenutzerlizenzvertrags, der unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
(I) der Vertrag schützt Autodesks Interessen im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags;
(II) der Vertrag verbietet den Weitervertrieb der Weitervertreibbaren Komponente;
(d) Ihre Anwendung enthält Ihren Urheberrechtshinweis; und
              (e) Sie erklären sich bereit, Autodesk und seine verbundenen Unternehmen von jedweden Schäden, Kosten, Haftungen, Ausgaben und Vergleichszahlungen schadlos zu halten, die in Verbindung mit einem beliebigen Rechtsstreit, Anspruch oder Prozess seitens einen Dritten mit der Behauptung geltend gemacht werden, dass die Weitervertreibbare Komponente und/oder Ihre Anwendung ein irgendwo auf der Welt gültiges Patent, Urheberrecht, Urheberpersönlichkeitsrecht, Markenrecht, Geschäftsgeheimnis, Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster des Dritten (egal ob eingetragen oder nicht und einschließlich diesbezüglicher Anmeldungen und anderer Rechte oder Schutzformen von vergleichbarer Art oder Wirkung) verletzt oder widerrechtlich benutzt.
       10.2.2.2	"Änderung" bedeutet: (i) ein Zusatz zu dem Inhalt des Mustercodes oder einer Änderung oder ein Zusatz zu dem Inhalt einer Datei, die Mustercode enthält, oder einer Änderung; (ii) eine Löschung von der Struktur des Mustercodes oder einer Änderung oder eine Löschung von der Struktur des Inhalts einer Datei, die Mustercode enthält, oder einer Änderung; und/oder (iii) eine neue Datei, die einen beliebigen Teil des Mustercodes oder einer anderen Änderung enthält.
       10.2.2.3	"Weitervertreibbare Komponente" bedeutet der Mustercode und/oder eine Änderung.
       10.2.2.4	"Mustercode" bedeutet Muster-Quellcode, der in den "Samples"-Verzeichnissen der Autodesk Softimage Software bzw. der Autodesk Softimage Advanced Software enthalten ist.


